Elektroautos sind nicht nur umweltfreundlich, sondern sie bieten auch erhebliche steuerliche Vorteile. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Elektrofahrzeuge in Deutschland steuerlich gefördert werden und welche finanziellen Anreize es für umweltbewusste Mobilität gibt.
Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer):
Eine der wichtigsten steuerlichen Erleichterungen für Elektrofahrzeuge ist der Wegfall der Kfz-Steuer für einen Zeitraum von zehn Jahren. Diese Regelung gilt für Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden. Darüber hinaus sind auch nachträgliche Elektro-Umrüstungen im Zeitraum vom 18. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2025 von dieser Steuerbefreiung erfasst. Diese Regelung gilt für reine Batterie-Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Falls die zehnjährige Befreiungsfrist abläuft, wird die Kfz-Steuer um 50 Prozent ermäßigt.
Firmenwagen:
Für Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, fällt in der Regel eine Lohnsteuer an, da die private Nutzung als geldwerter Vorteil betrachtet wird. Die Berechnung erfolgt nach der Listenpreismethode, wobei normalerweise 1 Prozent des inländischen Brutto-Listenpreises (zuzüglich Sonderausstattung) des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil angesetzt wird. Allerdings gibt es für Elektrofahrzeuge bestimmte Vergünstigungen:
- Verringerung des geldwerten Vorteils auf 0,25 Prozent: Diese Regelung gilt für Elektrofahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro und für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 angeschafft wurden.
- Verringerung des geldwerten Vorteils auf 0,5 Prozent: Für Elektrofahrzeuge, unabhängig von ihrem Brutto-Listenpreis, und für Plug-in-Hybridfahrzeuge mit niedrigem CO2-Ausstoß oder hoher elektrischer Reichweite (je nach Kaufdatum) beträgt der geldwerte Vorteil nur 0,5 Prozent.
Es gibt auch die Möglichkeit einer pauschalen Versteuerung für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2019 erstmalig zugelassen wurden.
Steuerliche Entlastung mit festen Beträgen
Für die Berechnung des geldwerten Vorteils bei Elektrofahrzeugen wird der Bruttolistenpreis in Abhängigkeit vom Jahr der Erstzulassung und der Batteriegröße reduziert, wie in der folgenden Tabelle dargestellt:
Erstzulassung | Minderungsbetrag in Euro/kWh | Höchstbetrag in Euro | Entspricht einer Batteriegröße von |
---|---|---|---|
2013 | 500 | 10.000 | 20 kWh |
2014 | 450 | 9.500 | 21 kWh |
2015 | 400 | 9.000 | 22,5 kWh |
2016 | 350 | 8.500 | 24 kWh |
2017 | 300 | 8.000 | 27 kWh |
2018 | 250 | 7.500 | 30 kWh |
2019 | 200 | 7.000 | 35 kWh |
2020 | 150 | 6.500 | 43 kWh |
2021 | 100 | 6.000 | 60 kWh |
2022 | 50 | 5.500 | 110 kWh |
Diese Regelung gilt für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybridfahrzeuge und bietet eine Möglichkeit zur Reduzierung des geldwerten Vorteils, abhängig von der Batteriegröße und dem Jahr der Erstzulassung.
Arbeitgeberladen und Ladestationen:
Wenn Sie Ihr Elektrofahrzeug am Arbeitsplatz aufladen, ist dieser Vorteil steuerfrei. Die zeitweise Nutzung von Ladestationen, die vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassen werden, unterliegt ebenfalls keiner Steuerpflicht. Zusätzlich gibt es eine pauschale Versteuerung mit 25 Prozent für:
- Kostenfreie oder vergünstigte Übereignung einer Ladestation für Zuhause.
- Zuschüsse des Arbeitgebers für den Kauf einer eigenen Ladestation.
Diese Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2030 und dienen dazu, die Elektromobilität zu fördern.
Dienstfahrräder:
Dienstfahrräder, die Arbeitnehmern zur privaten Nutzung überlassen werden, sind steuerfrei. Für Dienstfahrräder, die dem Arbeitnehmer übereignet werden, gilt eine pauschale Versteuerung mit 25 Prozent. Diese Regelung erstreckt sich auf elektrische Fahrräder (maximal 25 km/h) und nicht-elektrische Fahrräder. Sie gilt für alle Fahrräder, die ab dem 1. Januar 2019 neu angeschafft wurden und bis 2030.
Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss der Arbeitgeber diese zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gewähren.
Zusammenfassung:
Elektrofahrzeuge genießen in Deutschland zahlreiche steuerliche Vorteile, die den Kauf und die Nutzung von umweltfreundlichen Fahrzeugen attraktiver machen. Von der Kfz-Steuerbefreiung über reduzierte Lohnsteuern für Dienstwagen bis zur steuerfreien Nutzung von Ladestationen – diese Anreize sollen die Elektromobilität fördern und den Umstieg auf nachhaltige Mobilität erleichtern. Als Verbraucher ist es ratsam, sich über die aktuellen Regelungen und Voraussetzungen zu informieren, um von diesen finanziellen Vorteilen profitieren zu können.