Der Bußgeldkatalog 2023 bringt einige bedeutsame Änderungen mit sich, die sowohl erfahrene Autofahrer als auch Neulinge im Straßenverkehr betreffen. Hier sind einige der wichtigsten Neuerungen und Anpassungen, die im Jahr 2023 und darüber hinaus in Kraft treten werden:
Führerschein-Umtauschpflicht (bis 19. Januar 2023)
Wenn Sie noch im Besitz eines rosa oder grauen Papierführerscheins sind und zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, müssen Sie bis spätestens 19. Januar 2023 handeln. In diesem Zeitraum müssen Sie Ihren veralteten Führerschein gegen einen modernen, fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umtauschen. Dies dient der Sicherheit und der Aktualisierung der Führerscheindokumente.
Neuerungen des Erste-Hilfe-Sets (ab 31. Januar 2023)
Ab dem 31. Januar 2023 müssen Autofahrer ihre PKW-Verbandskästen an die aktuellen Anforderungen anpassen. Neu ist, dass zwei OP- oder FFP2-Gesichtsmasken im Verbandskasten mitgeführt werden müssen. Dies ersetzt das zuvor notwendige 40 x 60 Zentimeter große Verbandstuch und ermöglicht eine zeitgemäße Erste-Hilfe-Versorgung. Eines von zwei Dreieckstüchern darf nun ebenfalls aus dem Verbandskasten entfernt werden.
Winterreifen: Neue Kennzeichnungsvorschriften ab 2024
Ab dem Jahr 2024 tritt eine neue Verordnung zur Kennzeichnung von Winterreifen in Kraft. Bis zum 30. September 2024 gelten Reifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich, sofern sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Ab diesem Zeitpunkt sind Winterreifen nur dann zulässig, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Autofahrer, die bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne die entsprechenden Reifen erwischt werden, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Diese Regelung soll die Verkehrssicherheit im Winter weiter verbessern.
Ausblick auf den Bußgeldkatalog 2024
Das Jahr 2024 hält ebenfalls einige bedeutende Änderungen bereit. Eine der auffälligsten Neuerungen ist die Einführung der „Blackbox“ im Pkw. Ab dem 7. Juli 2024 wird die Installation eines sogenannten Event Data Recorders (EDR) in allen neu zugelassenen Autos zur Pflicht. Die Blackbox zeichnet eine kurze Zeitspanne vor und nach einem Unfall auf und soll dazu beitragen, Unfälle genauer zu rekonstruieren und die Unfallursachen besser zu verstehen.
Informationen zum Bußgeldkatalog
Die kommenden Jahre bringen also nicht nur Änderungen im Bußgeldkatalog, sondern auch Fortschritte in der Sicherheits- und Überwachungstechnologie im Straßenverkehr. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über diese Veränderungen zu informieren und sie zu beachten, um Bußgelder und unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Bleiben Sie sicher und gut informiert auf den Straßen!
Die Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) wurde am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4688) verkündet und trat am 9. November 2021 in Kraft. Die Änderungen sind darauf ausgerichtet, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, insbesondere für Rad- und Fußgänger. Im Folgenden werden die wesentlichen Neuerungen in Bezug auf Buß- und Verwarngelder erläutert:
Parken und Halten
Die BKatV-Novelle führt abschreckende Geldbußen für bestimmte Verstöße ein, darunter das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen. Geldbußen bis zu 110 Euro sind nun für diese Verkehrsverstöße vorgesehen. Bei schweren Verstößen, die andere Verkehrsteilnehmer behindern, gefährden oder Sachbeschädigungen verursachen, sowie wenn ein Fahrzeug länger als eine Stunde auf Geh- oder Radwegen parkt, wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Zusätzlich werden Geldbußen von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen, Parkplätzen für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Parkplätzen für Carsharing-Fahrzeuge erhoben. Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich scharfer Kurven wird mit einer Geldbuße von 35 Euro geahndet. Allgemeine Halte- und Parkverstöße können mit Geldbußen von bis zu 25 Euro geahndet werden.
Rettungsgasse
Die Verordnung hat die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse ebenso strafbar gemacht wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Zusätzlich sind zwei Punkte im Fahreignungsregister vorgesehen.
Sonstige Regelverstöße
Fahrzeugführer, die Gehwege, linksseitige Radwege und Seitenstreifen widerrechtlich nutzen, werden mit Geldbußen von bis zu 100 Euro belegt. Das sogenannte Auto-Posing, das unnötigen Lärm, vermeidbare Abgasbelästigung und sinnloses Hin- und Herfahren einschließt, kann nun mit Bußgeldern von bis zu 100 Euro geahndet werden.
Die Verordnung verlangt von rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h, maximal 11 km/h) aus Gründen der Verkehrssicherheit. Verstöße gegen diese Regelung können mit Bußgeldern von 70 Euro geahndet werden, und es wird ein Punkt im Fahreignungsregister vermerkt.
Geschwindigkeitsverstöße
Der überarbeitete Bußgeldkatalog enthält Geldbußen für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Sanktionen variieren je nach Art des Fahrzeugs und dem Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier sind die Geldbußen für normale Pkw bis 3,5 Tonnen sowie Pkw mit Anhänger bzw. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen:
- Bußgeld für normale Pkw bis 3,5 t im neuen Bußgeldkatalog:
Überschreitung in km/h | Pkw (innerorts) | Pkw (außerorts) |
---|---|---|
bis 10 km/h | 30 Euro | 20 Euro |
11 – 15 km/h | 50 Euro | 40 Euro |
16 – 20 km/h | 70 Euro | 60 Euro |
21 – 25 km/h | 115 Euro | 100 Euro |
26 – 30 km/h | 180 Euro | 150 Euro |
31 – 40 km/h | 260 Euro | 200 Euro |
41 – 50 km/h | 400 Euro | 320 Euro |
51 – 60 km/h | 560 Euro | 480 Euro |
61 – 70 km/h | 700 Euro | 600 Euro |
über 70 km/h | 800 Euro | 700 Euro |
- Bußgeld für Pkw mit Anhänger oder Fahrzeuge über 3,5 t im neuen Bußgeldkatalog:
Überschreitung in km/h | Pkw mit Anhänger (innerorts) | Pkw mit Anhänger (außerorts) |
---|---|---|
bis 10 km/h | 40 Euro | 30 Euro |
11 – 15 km/h | 60 Euro | 50 Euro |
bis 15 km/h (länger als 5 min) | 160 Euro | 140 Euro |
16 – 20 km/h | 160 Euro | 140 Euro |
21 – 25 km/h | 175 Euro | 150 Euro |
26 – 30 km/h | 235 Euro | 175 Euro |
31 – 40 km/h | 340 Euro | 255 Euro |
41 – 50 km/h | 560 Euro | 480 Euro |
51 – 60 km/h | 700 Euro | 600 Euro |
über 60 km/h | 800 Euro | 700 Euro |
- Bußgeld für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder Passagierbusse im neuen Bußgeldkatalog:
Überschreitung in km/h | Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (innerorts) | Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (außerorts) | Passagierbusse (innerorts) | Passagierbusse (außerorts) |
---|---|---|---|---|
bis 10 km/h | 70 Euro | 60 Euro | 70 Euro | 60 Euro |
11 – 15 km/h | 120 Euro | 70 Euro | 120 Euro | 70 Euro |
bis 15 km/h (länger als 5 min) | 320 Euro | 240 Euro | 320 Euro | 240 Euro |
16 – 20 km/h | 320 Euro | 240 Euro | 320 Euro | 240 Euro |
21 – 25 km/h | 360 Euro | 280 Euro | 360 Euro | 280 Euro |
26 – 30 km/h | 480 Euro | 400 Euro | 480 Euro | 400 Euro |
31 – 40 km/h | 640 Euro | 560 Euro | 640 Euro | 560 Euro |
41 – 50 km/h | 800 Euro | 700 Euro | 800 Euro | 700 Euro |
51 – 60 km/h | 900 Euro | 800 Euro | 900 Euro | 800 Euro |
über 60 km/h | 950 Euro | 900 Euro | 950 Euro | 900 Euro |