Die Abgasuntersuchung: Ein Überblick

Die Abgasuntersuchung: Ein Überblick

Die Abgasuntersuchung (AU) – Ein unverzichtbarer Umweltschutz.

Die Abgasuntersuchung (AU) ist mehr als nur eine Pflicht – sie ist ein Beitrag zum Schutz unserer Umwelt. Als gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Abgasanlage ist sie dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Abgaswerte Ihres Kraftfahrzeugs innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen. Ihr Ziel ist es, die Umweltbelastung durch schädliche Abgase zu reduzieren. Doch was genau wird bei der AU gemessen, wann müssen Sie zur Untersuchung und was sollten Sie darüber wissen?

  1. Abgasuntersuchung
  2. Sichtprüfung
  3. Endrohrmessung
  4. Prüfungsintervalle
  5. Kosten der AU
  6. Abgaswerte
  7. Schadstoffmessungen
  8. Umweltverträglichkeit
  9. Emissionskontrolle
  10. Fahrzeugprüfung

Haupt- und Abgasuntersuchung: Wo liegt der Unterschied?

Bereits seit 1985 schreibt der Gesetzgeber vor, die Emissionen von Abgasen zu überprüfen. Anfangs als Abgassonderuntersuchung (ASU) bekannt und nur für Benziner verpflichtend, wurde sie 1993 zur Abgasuntersuchung (AU) reformiert und auf Dieselfahrzeuge ausgeweitet. Auch wenn die AU seit 2006 offiziell als Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems (UMA) bekannt ist, ist sie nach wie vor unter dem geläufigen Namen „Abgasuntersuchung“ oder „AU“ bekannt.

Seit Januar 2010 ist die AU ein integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Während die HU ursprünglich nur die Verkehrstauglichkeit und die Einhaltung der Vorschriften für Kraftfahrzeuge überprüfte, wird mit der integrierten AU nun auch die Umweltverträglichkeit geprüft.

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Was misst die Abgasuntersuchung?

Zu Beginn der AU erfolgt eine visuelle Inspektion. Gibt es offensichtliche Mängel an schadstoffrelevanten Bauteilen wie der Einspritzanlage, dem Luftfilter oder dem Auspuff? Anschließend wird eine Endrohrmessung durchgeführt. Eine Sonde im Auspuffendrohr misst die Art und Menge der Abgase, die das Fahrzeug bei verschiedenen Drehzahlen und Motortemperaturen erzeugt.

Bei Benzinmotoren erfasst die Messung Kohlenstoffmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Sauerstoff und Stickoxide. Die erlaubten Grenzwerte variieren je nach Typ des eingebauten Katalysators. Bei Dieselfahrzeugen misst die Sonde den Trübungswert der Abgase aufgrund von Rußpartikeln.

Die Prüfer vergleichen dann die Messergebnisse mit den gesetzlichen Grenzwerten. Wenn die festgestellten Werte innerhalb der zulässigen Bereiche liegen, besteht die Abgasuntersuchung.

Wie wird die AU bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose-System (OBD) durchgeführt?

Fahrzeuge mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) können in der Regel Mängel an schadstoffrelevanten Bauteilen und unzureichende Abgaswerte identifizieren. Früher genügte es daher, wenn das OBD-System keine Fehler anzeigte – eine separate Messung war nicht erforderlich.

Im Januar 2018 wurden jedoch strengere Vorschriften eingeführt, um mögliche Manipulationen des Systems auszuschließen. Daher ist die Endrohrmessung jetzt auch für Fahrzeuge mit OBD obligatorisch.

Wann ist eine Abgasuntersuchung erforderlich?

Ihr Auto muss erstmals drei Jahre nach der Erstzulassung und dann alle zwei Jahre zur Abgasuntersuchung. Sie können das genaue Datum der nächsten AU auf der letzten Prüfplakette und im Fahrzeugschein nachlesen.

Die AU ist jedoch nicht nur für Pkw obligatorisch, sondern auch für Motorräder, Wohnmobile, Anhänger, Lkw und Nutzfahrzeuge. Je nach Fahrzeugtyp müssen Sie die AU in unterschiedlichen Intervallen durchführen lassen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der häufigsten Fahrzeugtypen:

FahrzeugUntersuchung nach Erstzulassung nachFolgende Hauptuntersuchungen jeweils nach
Pkw36 Monaten24 Monaten
Motorrad24 Monaten24 Monaten
Wohnwagen und Anhänger bis 750 kg36 Monaten24 Monaten
Wohnwagen und Anhänger von 750 kg bis 3,5 t24 Monaten24 Monaten
Wohnwagen und Anhänger über 3,5 t12 Monaten12 Monaten
Wohnmobil unter 3,5 t36 Monaten24 Monaten
Wohnmobil zwischen 3,5 und 7,5 t24 Monaten12 Monaten
Wohnmobil ab 7,5 t12 Monaten12 Monaten

Übrigens sind Oldtimer von der AU ausgenommen. Ein Benziner mit einem H-Kennzeichen und einer Erstzulassung vor dem 01. Juli 1969 benötigt keine AU. Oldtimer-Dieselfahrzeuge müssen vor dem 01. Januar 1977 erstmalig zugelassen worden sein.

Was passiert, wenn Ihr Fahrzeug durch die AU fällt oder der Termin überschritten wird?

Wenn die Abgaswerte Ihres Fahrzeugs nicht innerhalb der Toleranz liegen oder bereits bei der Sichtprüfung Mängel festgestellt werden, müssen diese umgehend behoben werden. Sie haben dann einen Monat Zeit, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen und erneut zur Prüfstelle zu bringen. Wenn es länger dauert, müssen Sie erneut eine kostenpflichtige AU durchführen lassen. Wenn der Mangel nicht behoben wird, verliert das Fahrzeug seine Zulassung für den Straßenverkehr.

Wenn Sie den Termin für die HU und AU vergessen haben, können Bußgelder anfallen:

A: 2 bis 4 Monate: 15 Euro
B: 4 bis 8 Monate: 25 Euro
C: Ab 8 Monaten: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg

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