Elektroauto-Leasing-Förderung: Wie funktioniert das mit dem Umweltbonus?

Die Bundesregierung strebt durch Fördermaßnahmen für Elektroautos an, die Einführung dieser neuen Technologie auf den Straßen zu beschleunigen. Aber wie genau funktioniert der Umweltbonus, und welche Aspekte müssen dabei berücksichtigt werden?

Was genau ist die Elektroauto-Leasing-Förderung?

Durch staatliche Förderungen werden Elektroautos derzeit zu besonders attraktiven Preisen angeboten. Kunden haben die Möglichkeit, je nach Modell Subventionen von bis zu 9.000 € zu erhalten. Eine interessante Tatsache dabei ist, dass Kunden nicht nur beim Kauf eines Elektroautos, sondern auch beim Leasing von den Förderungen profitieren können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um gewerbliches oder privates Leasing handelt.

Wie setzt sich die Förderung zusammen?

Der Umweltbonus setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einem staatlichen Anteil und einem Herstelleranteil, wobei beide jeweils bis zu 3.000 € betragen. Der staatliche Anteil wurde im Rahmen der Innovationsprämie verdoppelt und bleibt in seiner bisherigen Form bis zum 31.12.2022 bestehen. Das bedeutet, dass bis Ende 2022 eine Elektroauto-Leasing-Förderung von bis zu 9.000 € möglich ist. Eine exemplarische Berechnung für die maximale Förderung sieht wie folgt aus: Herstelleranteil am Umweltbonus (bis zu 3.000 €) + staatlicher Anteil (Umweltbonus bis zu 3.000 Euro + Innovationsprämie bis zu 3.000 Euro) = 9.000 €.

Förderberechtigt sind ausschließlich Fahrzeuge, die auf der von der BAFA veröffentlichten Liste förderfähiger Fahrzeuge unter Punkt 1 aufgeführt sind. Diese Liste umfasst nur Automobilhersteller, die sich zur Beteiligung am Umweltbonus verpflichtet haben.

Wie funktioniert der Umweltbonus beim E-Auto Leasing?

Ähnlich wie beim Kauf eines Elektroautos geht der Kunde zunächst in Vorleistung und übernimmt den staatlichen Anteil des Umweltbonus, der bis zu 6.000 € betragen kann. Diese Summe kann nach der Zulassung des Elektroautos beim Staat rückerstattet werden. Dieser Prozess ist notwendig, da die Fördermittel erst nach erfolgreicher Zulassung des Fahrzeugs ausgezahlt werden können.

Welche Unterlagen sind für den Antragsprozess erforderlich? Wie lange sollte die Leasinglaufzeit mindestens sein?

Bei der Beantragung des Umweltbonus für Elektroautos sind bestimmte Dokumente erforderlich. Dazu gehören in der Regel der Kauf- oder Leasingvertrag des Elektrofahrzeugs, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie der Nachweis über den Umweltbonus-Antrag. Die genauen Anforderungen können je nach Förderprogramm variieren, daher ist es ratsam, die aktuellen Richtlinien der zuständigen Behörde zu überprüfen.

Die Laufzeit des Leasings für ein förderfähiges Elektroauto muss in der Regel mindestens 24 Monate betragen, um förderfähig zu sein. Kürzere Laufzeiten erfüllen oft nicht die Voraussetzungen für den Erhalt des Umweltbonus.

Die Zahl in Klammern bei Leasingangeboten gibt in der Regel die monatliche Leasingrate an. Es ist wichtig zu beachten, dass der Umweltbonus oft in Form einer einmaligen Zahlung erfolgt und nicht auf die monatlichen Raten angerechnet wird. Daher sollte der Kunde sicherstellen, dass er die Gesamtkosten des Leasings und die Konditionen des Umweltbonus im Voraus gut versteht.

Was sind die Voraussetzungen für die staatliche Unterstützung beim Elektroauto-Leasing?

Elektroauto-Leasing Förderung – Überblick

Um die Förderung für das Leasing eines Elektroautos zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Förderfähigkeit und Listung: Das Elektroauto muss förderfähig sein und auf der BAFA-Liste für förderfähige Fahrzeuge stehen.
  2. Netto-Listenpreis: Der Netto-Listenpreis des Elektroautos darf nicht über 65.000 € liegen.
  3. Herstelleranteil: Der Herstelleranteil von bis zu 3.000 € muss bereits erbracht worden sein.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Herstelleranteil im Leasingangebot explizit ausgewiesen sein muss und eine Vergleichskalkulation ohne den Herstelleranteil beigefügt sein muss. In unserer E-Auto Übersicht kannst du mit dem passenden Filter nur förderfähige Modelle anzeigen lassen.

Welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?

Auf der Internetseite des BAFA kann der Antrag für die Förderung des Elektroauto-Leasings nach der Fahrzeugzulassung gestellt werden. Folgende Dokumente müssen dafür bereitgehalten werden:

  • Leasingvertrag.
  • Verbindliche Bestellung des Fahrzeugs: Der Basispreis, die Sonderausstattung und weitere Nachlässe müssen separat in den Antragsunterlagen ausgewiesen werden.
  • Kalkulation der Leasingrate sowie Vergleichskalkulation: Diese sollte die monatliche Leasingrate ohne den Herstelleranteil des Umweltbonus umfassen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Nachweispaket bei Gebrauchtwagen.

Wie lange sollte die Leasinglaufzeit sein?

Seit November 2020 gilt für das Leasing von Elektroautos eine neue Regelung. Die volle Elektroauto-Leasing Förderung wird nur für Fahrzeuge gewährt, die länger als 23 Monate geleast werden. Bei kürzeren Laufzeiten variiert die Höhe des Umweltbonus.

E-Auto Leasing Förderung – Umweltbonus beim Leasing von Neuwagen

Was bedeutet die Zahl bei Leasingangeboten in Klammern?

Leasingunternehmen müssen aus Transparenzgründen die „normalisierte Leasingrate“ angeben – die Rate, die ohne Umweltbonus fällig wäre. Dies dient dazu, Verbrauchern einen Vergleich der Angebote zu ermöglichen, da das Leasingunternehmen keine Gewähr für die Genehmigung und Auszahlung des Umweltbonus übernehmen kann.

Fazit: Elektroauto-Leasing Förderung

Die aktuellen Förderungen machen Elektroauto-Leasing-Angebote besonders attraktiv. Jedoch sollten bestimmte Punkte, wie die Laufzeit des Leasings, sorgfältig beachtet werden. Mit Einfach E-Auto Leasing steht ein kompetenter Partner zur Seite, der bei der Suche nach passenden Angeboten und der Beantragung der Förderungen unterstützt.

 

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