Elektromobilität unterstützen: Die Bundes-Förderung (BAFA-Kaufprämie / Umweltbonus) für Privatpersonen

Eine detaillierte Übersicht über die Bundes-Förderung (BAFA-Kaufprämie / Umweltbonus) für batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge

Die Bundesregierung setzt auf großzügige finanzielle Anreize, um die Elektromobilität in Deutschland voranzutreiben. Hierbei stehen Privatpersonen Förderungen in Form der Bundes-Förderung (auch als BAFA-Kaufprämie oder Umweltbonus bekannt) zur Verfügung. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen und die Förderhöhe für Neufahrzeuge und Gebrauchtfahrzeuge im Detail.

Fördergegenstand und Antragsberechtigte:

Die Bundesförderung gilt sowohl für den Kauf als auch das Leasing von neuen und gebrauchten batterieelektrischen Fahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen. Zugang zu dieser Förderung haben ausschließlich Privatpersonen, die bestimmte Bedingungen erfüllen müssen:

  • Das gewünschte Fahrzeug muss auf der Liste der geförderten Fahrzeuge der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stehen.
  • Die Haltedauer bei Kauf beträgt 12 Monate (bei Leasing gelten abweichende Regelungen, siehe unten).
  • Der Herstelleranteil muss in der Rechnung oder der Leasing-Kalkulation ausgewiesen sein.
  • Bei Gebrauchtfahrzeugen darf das Fahrzeug bisher nicht bereits als Neuwagen durch den Umweltbonus gefördert worden sein.
  • Die Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeugs darf maximal 12 Monate zurückliegen.
  • Die maximale Laufleistung von Gebrauchtfahrzeugen beträgt 15.000 km.

Förderhöhe für Neufahrzeuge (gültig ab 1. Januar 2023):

Die Bundes-Förderung setzt sich aus einem Herstelleranteil und einem Bundesanteil zusammen, deren Höhe von der Fahrzeugart und dem Netto-Listenpreis abhängt. Hier sind die Förderbeträge für batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge:

FahrzeugartNetto-ListenpreisHerstelleranteilBundesanteilGesamtförderung (brutto)
batterieelektrisch (max. 40.000 €)2.250 € (zzgl. 19 % MwSt.)4.500 €7.177,50 €
batterieelektrisch (über 40.000 €)1.500 € (zzgl. 19 % MwSt.)3.000 €4.785,00 €
Brennstoffzelle (max. 40.000 €)2.250 € (zzgl. 19 % MwSt.)4.500 €7.177,50 €
Brennstoffzelle (über 40.000 €)1.500 € (zzgl. 19 % MwSt.)3.000 €4.785,00 €

 

Förderhöhe für Neufahrzeuge (gültig ab 1. Januar 2024):

Die Förderbeträge für das Jahr 2024 bleiben unverändert, jedoch liegt die Obergrenze für den Netto-Listenpreis von batterieelektrischen und Brennstoffzellenfahrzeugen bei 45.000 €.

Förderhöhe für Gebrauchtfahrzeuge (gültig ab 1. Januar 2023):

Die Förderung für Gebrauchtfahrzeuge basiert auf 80 Prozent des Listenpreises eines vergleichbaren Neufahrzeugs, wobei der Bruttoherstelleranteil abgezogen wird. Hier sind die Beträge:

FahrzeugartFahrzeugpreisBundesanteil
batterieelektrischmaximal 80 % vom Brutto-Neuwagen-Listenpreis (inklusive Sonderausstattung) – Brutto-Herstelleranteil3.000 €
Brennstoffzellemaximal 80 % vom Brutto-Neuwagen-Listenpreis (inklusive Sonderausstattung) – Brutto-Herstelleranteil3.000 €

Förderhöhe für Gebrauchtfahrzeuge (gültig ab 1. Januar 2024):

Die Förderbeträge für Gebrauchtfahrzeuge bleiben ab 2024 unverändert.

Sonderfall: Leasing

Bei Leasingverträgen, die ab dem 16. November 2020 abgeschlossen wurden, hängt der Hersteller- und Bundesanteil von der Leasingdauer ab. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt die Mindest-Leasingdauer 12 Monate:

  • Leasingdauer von 12 bis 23 Monaten: 50 % anteilige Förderung.
  • Leasingdauer ab 24 Monaten: 100 % anteilige Förderung.

Der Umweltbonus bleibt bis zum 31. Dezember 2024 gültig oder solange die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie im Merkblatt zum Förderantrag und auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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