Das Förderprogramm für Wallboxen in Kombination mit Solaranlagen und -speichern ist derzeit erschöpft. Die Verfügbarkeit von Fördermitteln für das Jahr 2024 bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bleibt unklar. Einige Länder und Kommunen bieten jedoch eigene Zuschüsse an.
KfW-Förderung und unsichere Haushaltslage
Ursprünglich waren 200 Millionen Euro Fördermittel für 2024 vorgesehen, doch aufgrund einer Haushaltskrise ist die Auszahlung unsicher geworden. Trotz dieser Unsicherheit bieten einige Bundesländer und Kommunen eigene Zuschüsse für Wallboxen an.
Bundesebene: Förderung für E-Auto-Besitzer mit Eigenheim
Im Jahr 2023 startete der Bund ein Förderprogramm für E-Auto-Besitzer mit Eigenheimen. Hierfür wurden vom Verkehrsministerium für 2023 rund 300 Millionen Euro bereitgestellt, und für 2024 waren weitere 200 Millionen Euro geplant. Diese Förderung zielt darauf ab, Privatpersonen, die ein eigenes Haus bewohnen, finanziell zu unterstützen, wenn sie eine E-Auto-Ladestation in Verbindung mit Solaranlagen und -speichern installieren.
Ziel der Förderung:
- Eigentümer-geführte Ladestationen: Die Förderung konzentriert sich auf Privatpersonen, die eine selbst genutzte Ladestation für Elektrofahrzeuge in ihrem Wohngebäude errichten möchten.
- Integration von erneuerbaren Energien: Durch die Verknüpfung mit Solaranlagen und -speichern wird angestrebt, die Ladestationen mit erneuerbaren Energien zu betreiben und damit die Umweltbilanz zu verbessern.
- Stärkung der Elektromobilität im privaten Sektor: Die Initiative soll den Einsatz von Elektrofahrzeugen im häuslichen Bereich fördern und so zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Eigenheimbesitzer mit rein elektrischem Auto: Antragsberechtigt sind Personen, die ein Haus besitzen und ein rein elektrisches Auto nutzen oder bestellen.
- Antragstellung vor Bestellung der Komponenten: Eine wichtige Bedingung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Bestellung für die Komponenten (Ladestation, Solaranlage, Speicher) erfolgt ist.
- Mindestnutzungsdauer der geförderten Systeme: Nach Fertigstellung müssen die geförderten Komponenten für eine festgelegte Mindestdauer genutzt werden.
Förderungsdetails:
- Finanzielle Unterstützung für Installation und Integration: Die Fördermittel decken einen Teil der Kosten für die Installation der Ladestation und deren Verbindung mit erneuerbaren Energiequellen ab.
- Antragsverfahren bei der KfW-Bank: Die Beantragung der Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und muss vor Vertragsabschluss für die Installation erfolgen.
Dieses Förderprogramm des Bundes zielt darauf ab, Eigenheimbesitzer zu ermutigen, in eine nachhaltige Infrastruktur für Elektrofahrzeuge zu investieren, indem es finanzielle Anreize für die Integration von Ladestationen mit erneuerbaren Energiequellen bietet.
Unsicherheiten und Bedenken für 2024
Ursprünglich wurde die Wiederaufnahme des Förderprogramms für 2024 angekündigt. Jedoch gibt es Zweifel aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts, das zu einer Haushaltskrise führte und eine Kürzung der Bundesregierung um 60 Milliarden Euro für 2024 erzwang.
Auswirkungen des Verfassungsgerichtsurteils:
- Haushaltskrise und Budgetkürzungen: Das Urteil des Verfassungsgerichts resultierte in einer unerwarteten finanziellen Belastung für die Bundesregierung. Die notwendigen Kürzungen von 60 Milliarden Euro für 2024 zwangen die Regierung zu einer Neubewertung ihrer Ausgabenprioritäten.
- Unsicherheit bezüglich Fördermittel: Die Kürzungen könnten dazu führen, dass geplante Fördermittel für verschiedene Programme, darunter auch das für Elektrofahrzeuge, möglicherweise nicht wie geplant bereitgestellt werden können.
Einfluss auf die Elektromobilitätsförderung:
- Fragliche Mittelbereitstellung: Die angekündigten Fördermittel für 2024, darunter auch die für Elektroauto-Ladestationen und erneuerbare Energien, könnten aufgrund der finanziellen Zwänge und Haushaltskürzungen gefährdet sein.
- Unsicherheit für Förderungsfortsetzung: Angesichts der aktuellen finanziellen Lage der Regierung ist unklar, ob die geplanten Mittel für die Förderung von Elektromobilität im nächsten Jahr zur Verfügung stehen werden.
Herausforderungen für zukünftige Programme:
- Reevaluierung von Förderprioritäten: Die Haushaltskürzungen könnten dazu führen, dass die Regierung ihre Förderprioritäten überdenken und möglicherweise Programme überprüfen muss, um ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
- Unsicherheit für Förderprogramme: Die Unsicherheit über die Mittelbereitstellung könnte die Planung neuer Förderprogramme oder die Fortsetzung bestehender Programme erschweren.
Diese Unsicherheiten infolge des Verfassungsgerichtsurteils und der damit verbundenen Haushaltskrise könnten Auswirkungen auf die geplante Fortsetzung und Bereitstellung von Fördermitteln für Elektromobilität im Jahr 2024 haben.
KfW-Förderprogramm: Voraussetzungen und Leistungen
Sollte die staatliche Wallbox-Förderung im Laufe von 2024 wieder verfügbar sein, können Antragsberechtigte fabrikneu eine Wallbox, Solaranlagen und Speicher erwerben. Dabei darf zum Zeitpunkt des Antrags noch nichts bestellt sein. Die Förderung setzt den Besitz oder die Bestellung eines rein elektrischen Autos voraus oder, bei Leasing, einen Vertrag von mindestens zwölf Monaten.
Die Förderung kann bei der KfW-Bank online beantragt werden, bevor Verträge abgeschlossen werden. Sie umfasst Pauschalbeträge für Solaranlagen und -speicher sowie für die Ladestation. Ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden ist ebenfalls möglich. Die maximale Förderung für die Kombination der drei Komponenten beträgt 10.200 Euro.
Bedingungen und Ausnahmen der Förderung
Es gibt Bedingungen und Ausnahmen, die für den Investitionszuschuss nicht infrage kommen, z.B. Firmenwagen, Neubauten vor Einzug und öffentlich zugängliche Ladestationen.
Die Förderung von Elektroautos und der dazugehörigen Infrastruktur ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Es gibt Kriterien, die für den Erhalt des Investitionszuschusses notwendig sind, sowie Ausnahmen, die von der Förderung ausgeschlossen sind.
Bedingungen für den Investitionszuschuss:
- Privatnutzung: Die Förderung richtet sich in erster Linie an Privatpersonen, die das Elektroauto in ihrem eigenen Haushalt nutzen.
- Eigentum an einem rein elektrischen Auto: Voraussetzung ist entweder der Besitz eines rein elektrischen Autos oder bei Leasing die Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Monaten.
- Antrag vor Bestellung: Es ist wichtig, dass zum Zeitpunkt des Förderantrags noch keine Bestellung für die betreffenden Komponenten wie Wallbox, Solaranlage oder Speicher erfolgt ist.
- Nutzungsdauer: Nach der Inbetriebnahme müssen die geförderten Komponenten des Gesamtsystems für mindestens sechs Jahre genutzt werden.
Ausnahmen, die nicht gefördert werden:
- Firmen- und Dienstwagen: Fahrzeuge, die für geschäftliche Zwecke oder als Dienstwagen genutzt werden, sind nicht förderfähig.
- Neubauten vor Einzug: Die Förderung ist nicht für Neubauten vor dem Einzug in das Wohngebäude vorgesehen.
- Öffentlich zugängliche Ladestationen: Ladestationen, die für die öffentliche Nutzung bestimmt sind, fallen nicht unter die Förderung.
- Mehrfache Förderung eines Wohngebäudes: Es ist nicht möglich, mehrfach für dasselbe Wohngebäude die Förderung zu erhalten.
- Kombination mit anderen Fördermitteln: In manchen Fällen ist die Kombination der staatlichen Förderung mit anderen Fördermitteln von Ländern oder Kommunen nicht möglich.
Es ist wichtig, diese Bedingungen und Ausnahmen im Blick zu behalten, um sicherzustellen, dass die Fördermittel entsprechend den Richtlinien genutzt werden können und um mögliche Enttäuschungen bei der Antragstellung zu vermeiden.
Zuschüsse von Bundesländern und Kommunen
Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bieten eigene Förderungen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur an. Energieversorger und Kommunen in verschiedenen Städten gewähren ebenfalls finanzielle Anreize für den Umstieg auf Elektromobilität.
Die Unterstützung von Wallbox-Installationen und der Umstieg auf Elektromobilität wird somit von verschiedenen Stellen gefördert.
Informationen zu den Städten und Gemeinden, die Wallboxen fördern:
Stadt | Fördergeld | Art des Zuschusses | Anbieter |
---|---|---|---|
Dachau | 125 Euro | Bei Kauf über Stadtwerke Dachau: Gutschrift von 25 Euro über 5 Jahre | Stadtwerke Dachau* |
Düsseldorf | Max. 50% der Gesamtkosten | Förderung für E-Auto-Besitzer mit Photovoltaik-Anlage oder Ökostrombezug | Umweltamt Düsseldorf* |
Frankfurt/Oder | 500 Euro (max.) | Beim Kauf eines Elektroautos mit Strombezug über Stadtwerke Frankfurt/Oder | Stadtwerke Frankfurt/Oder* |
Grünwald | Max. 1500 Euro/Ladepunkt | Förderung für Einbau und Beratung | Gemeinde Grünwald* |
Hannover | 200 Euro | Förderung bei Strombezug von Ökostrom für eine Wallbox | Enercity* |
München | Max. 40% der Anschaffungskosten, Installation bis 500 Euro/Ladepunkt | Förderung von Normal- und Schnellladestationen ab Mitte 2023 | Stadt München* |
Kreis Segeberg | Max. 75% der förderfähigen Kosten | Förderung von Ladestationen inkl. Erdarbeiten und Installation | Kreis Segeberg* |
Die Tabelle enthält Informationen über die verschiedenen Städte und Gemeinden sowie die Arten der Förderung für Wallboxen und die entsprechenden Anbieter.